Wie Nierenkrebs diagnostiziert wird

Liegt ein erster Verdacht auf einen Tumor vor, folgen verschiedene Untersuchungen. Zunächst werden im ärztlichen Gespräch bestehende Beschwerden, Vorerkrankungen, eventuelle Risikofaktoren sowie Erkrankungen innerhalb der Familie abgefragt. Dies wird als Anamnese bezeichnet.1

 

Ein weiterer Baustein zur Diagnose ist die Laboruntersuchung von Blut und Urin. Zum Beispiel können Blutarmut, Veränderungen der Bluteiweiße oder ein erhöhter Kalziumgehalt im Blut Hinweise auf einen Nierentumor geben. Zusätzlich wird untersucht, ob Blut im Urin enthalten ist. 1

 

Nach Anamnese sowie Analyse von Blut und Urin folgen weitere Untersuchungen, sogenannte bildgebende Verfahren.1

Bildgebende Verfahren

Bildgebende Verfahren sind Untersuchungsmethoden wie zum Beispiel Ultraschall (= Sonographie), Computertomographie (CT) oder Magnetresonanztomographie (MRT) sowie klassische Röntgenuntersuchungen und die Skelettszintigrafie.

 

Bei Verdacht auf eine Erkrankung der Niere wird routinemäßig zuerst ein Ultraschall durchgeführt. Beim Ultraschall wird durch Schallwellen ein Bild des Körperinneren erzeugt, wodurch Veränderungen an den Nieren festgestellt werden können. Erfahrenes medizinisches Fachpersonal kann meistens unterscheiden, ob es sich um eine gutartige Zyste oder einen bösartigen Tumor handelt. Außerdem kann schon festgestellt werden, ob sich ein Tumor schon weiter im Körper ausgebreitet und Tochtergeschwülste, sogenannte Metastasen, gebildet hat. Besteht durch die Ultraschalluntersuchung ein Verdacht auf einen Nierentumor, folgen zur endgültigen Sicherung der Diagnose und zur Bestimmung der Tumorausbreitung in den meisten Fällen eine Computertomographie (CT) oder alternativ eine Magnetresonanztomographie (MRT).

 

Die CT ist ein spezielles Röntgenverfahren, bei dem der Körper Schicht für Schicht durchleuchtet wird. Es werden Knochen und Gewebe sichtbar. Zusätzlich können durch den Einsatz von Kontrastmitteln Details verdeutlicht werden. Mit Hilfe der CT können so Tumorposition, -größe und -ausbreitung bestimmt werden.

 

Anstatt Röntgenstrahlen nutzt eine MRT Magnetfelder und Radiowellen. Ein Computer verarbeitet die Signale dann zu Bildern. Auch für diese Untersuchung wird ein Kontrastmittel verabreicht. Welche Untersuchung zum Einsatz kommt, entscheidet der*die behandelnde Ärzt*in.

 

Liegt der Verdacht vor, dass der Tumor bereits andere Organe befallen hat, können weitere Verfahren angewendet werden, etwa Röntgenuntersuchungen des Brustkorbs zur Diagnose von Lungenmetastasen, oder eine Skelettszintigrafie zur Feststellung von Knochenmetastasen. Bei der Skelettszintigrafie, die auch Knochenszintigrafie genannt wird, werden dem*der Patient*in geringe Dosen einer radioaktiven Substanz in die Blutbahn gespritzt. Diese Substanz, die den Körper nicht belastet, reichert sich besonders in befallenen Knochen an. Eine spezielle Kamera registriert diese radioaktive Strahlung und verdächtige Regionen können identifiziert werden.

Eine Zweitmeinung einholen

Bei einer schwerwiegenden Erkrankung wie Krebs kann die Wahl des*der Ärzt*in entscheidend sein. Neben einer guten Vertrauensbasis ist das Fachwissen zum Nierenkrebs und die Erfahrung wichtig. Außerdem zeichnet erfahrene Mediziner*innen nicht nur Engagement, sondern auch eine gute Vernetzung mit Ärzt*innen anderer Fachrichtungen aus.

 

Eine weitere Möglichkeit ist die Behandlung in spezialisierten Zentren. Dort finden sogenannte „Tumorkonferenzen“ statt, an der Fachpersonal aus verschiedenen Fachrichtungen teilnimmt. Sie diskutieren im Rahmen solcher Konferenzen Untersuchungsergebnisse, besprechen die individuellen Bedürfnisse der Patient*innen und lassen aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse einfließen, um einen Behandlungsplan zu erstellen.

 

Bei Unsicherheiten zur Diagnose, einer neuen Therapie oder einer möglichen Studienteilnahme kann eine zweite ärztliche Meinung sinnvoll sein. In Deutschland besteht seit 2015 das Recht auf eine medizinische Zweitmeinung.2 Wichtig: Eine Zweitmeinung sollte immer vor einer Behandlung eingeholt werden!

 

  1. ONKO Internetportal. Nierenkrebs, Nierenzellkarzinom – Diagnose. https://www.krebsgesellschaft.de/onko-internetportal/basis-informationen-krebs/krebsarten/nierenkrebs/diagnose.html.
  2. Sozialgesetzbuch § 27b SGB V Zweitmeinung.

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